FACHPSYCHOLOGE FÜR RECHTSPSYCHOLOGIE BDP/DGPS
Sven Ritter
Psychologe M.Sc.
Familienpsychologische Begutachtung und Diagnostik – wissenschaftlich fundiert, methodisch transparent und stets am Kindeswohl orientiert.

ZUR PERSON
Informationen zum Sachverständigen
Langjährige Expertise in der familienpsychologischen Begutachtung, verbunden mit akademischer Lehre und übergreifendem Engagement.
2024 - HIGFW
BERUFLICHER WERDEGANG
Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs
Systemisch-lösungsorientierter Sachverständiger
Fortbildung zum „systemisch-lösungsorientierten Sachverständigen im Kontext familiengerichtlicher Verfahren“
DFGT
Mitglied des Deutschen Familiengerichtstag e.V. (DFGT)
Familienrechtspsychologie
Aufnahme der eigenständigen Berufstätigkeit als familienrechtspsychologischer Sachverständiger.
Universität Kassel
Zweijähriges Masterstudium der Psychologie an der Universität Kassel. Abschlussarbeit im Fachgebiet „Psychologische Diagnostik“ zur Erlangung des akademischen Grades „Psychologe M.Sc.“
Georg-August-Universität Göttingen
Dreijähriges Bachelorstudium der Psychologie an der Georg-August-Universität Göttingen. Abschlussarbeit im Fachgebiet „Psychologische Diagnostik“ zur Erlangung des akademischen Grades „Psychologe B.Sc.“
Rechtspsychologische Hilfskraft
Seit 2010 Berufserfahrung in familienpsychologischen Gutachten als Hilfskraft in einer psychologischen Praxis.
LEISTUNGEN
Familienpsychologische
Begutachtung & Diagnostik
Im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung beantwortet der Sachverständige mittels fundierter und angemessener Methoden aus dem Fachgebiet der diagnostischen Psychologie und Familienpsychologie die vom Auftraggeber zugrunde gelegte Fragestellung in Bezug auf einen konkreten Sachverhalt. Alle Gutachten entstehen vor dem theoretischen Hintergrund von und unter Berücksichtigung psychologischen Fachwissens. Typische Fragestellungen (einzeln oder kumulativ) betreffen beispielsweise:
01
Erziehungsfähigkeit & elterliche Sorge
Beurteilung der erzieherischen Kompetenzen der Kindeseltern. Im familiengerichtlichen Kontext ist hinsichtlich der Erziehungsfähigkeit die Beurteilung der erzieherischen Kompetenzen, unter Bezugnahme empirisch gesicherter Bestimmungsgrößen und unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Entwicklungsmöglichkeiten und -perspektiven des Kindes, von Bedeutung. Eine diagnostische Einschätzung hilft, gerichtliche Entscheidungen für die Übertragung der elterlichen Sorge vorzubereiten.
02
Kindeswohl & Kindeswohlgefährdung
Diagnostische Einschätzung zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung der Kindeswohlschwellen. Kindeswohl meint die für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes günstige Relation zwischen seinen aktuellen Lebensbedingungen und seiner Bedürfnislage. Eine Kindeswohlgefährdung kann dabei durch aktives Handeln aber auch Unterlassen der Bezugspersonen hervorgerufen werden. Gegeben werden fachlich fundierte Beurteilungen zu Maßnahmen, die die Wahrung des Kindeswohls als milderes Mittel gegenüber einer Fremdunterbringung sicherstellen können.
03
Umgangs- & Kontaktgestaltung
Im Mittelpunkt der gutachterlichen Empfehlungen steht die Frage, wie Kontakte zwischen Kind und Elternteil bei Trennung, Scheidung oder dem Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung gestaltet werden sollten. Dies umfasst sowohl die Wiederaufnahme unterbrochener Umgangskontakte als auch deren konkrete Ausgestaltung – etwa hinsichtlich Häufigkeit, Dauer, Begleitung und Rahmenbedingungen – sowie gegebenenfalls deren Aussetzung, sofern dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Sämtliche Empfehlungen orientieren sich vorrangig am Maßstab einer kindgerechten Entwicklung und berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse, Belastungen und Ressourcen des betroffenen Kindes.
04
Maßnahmen der Erziehungs- und Jugendhilfe
Beurteilung ergänzender fachlicher Maßnahmen, die geeignet sind, die Elternteile in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken. Hierzu zählen beispielsweise Erziehungsberatung, therapeutische Angebote, sozialpädagogische Familienhilfe oder elternbezogene Kompetenztrainings. Die Auswahl und Empfehlung solcher Maßnahmen erfolgt stets unter dem Leitgedanken, eine kindgerechte Entwicklung bestmöglich zu fördern und vorhandene Belastungsfaktoren im familiären Umfeld gezielt zu reduzieren.
05
Zusätzliche Sachverhalte & Hinwirken auf Einvernehmen
Die gutachterliche Stellungnahme umfasst darüber hinaus die Beurteilung ergänzender fachlicher Maßnahmen, die geeignet sind, die Elternteile in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken. Hierzu zählen beispielsweise Erziehungsberatung, therapeutische Angebote, sozialpädagogische Familienhilfe oder elternbezogene Kompetenztrainings. Zudem wird im Rahmen der Begutachtung gemäß § 163 Abs. 2 FamFG auf die Herstellung eines einvernehmlichen Konzepts zwischen den Elternteilen hingewirkt, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Die sachverständige Mitwirkung an einer einvernehmlichen Lösung dient dabei dem Ziel, tragfähige und nachhaltige Regelungen im Interesse des Kindes zu entwickeln.
Die Dauer der Begutachtung kann je nach Einzelfall und Fragestellung sehr unterschiedlich ausfallen und richtet sich nach der Anzahl der involvierten Kinder, der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, der Notwendigkeit zusätzlicher Hausbesuche und zahlreichen weiteren Faktoren. In der Regel ist allerdings von einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Monaten (Eingang des Auftrages bis zur Fertigstellung des Gutachtens) auszugehen. Eine fristgerechte Ausführung des Auftrages setzt maßgeblich eine zuverlässige Kooperation der Beteiligten voraus. Üblicherweise beträgt die Bearbeitungsdauer ca. vier bis sechs Monate.
Für methodisch und inhaltlich einwandfreie Gutachten.
Laut einer Studie der FernUni Hagen von Salewski und Stürmer (2014) erweisen sich bis zur Hälfte aller familienpsychologischen Gutachten als mängelbehaftet. Kein Zufall: unsere Gutachten gehören nicht dazu! Lesen Sie im Folgenden mehr zu unseren Standards zur Qualitätssicherung. Für die Erstellung fachlich fundierter und objektivierbarer familienpsychologischer Gutachten werden eine Reihe strenger interner Kriterien zur Qualitätssicherung verfolgt. Dazu gehören unter anderem folgende Grundsätze:
Insgesamt erweist sich zwischen einem Drittel bis über 50 % der familienpsychologischen Gutachten als mängelbehaftet.
- Salewski, C. & Stürmer, S. (2014), FernUniversität Hagen
Im Rahmen der Begutachtung erfolgt der Einsatz einer Reihe geeigneter psychologischer Testverfahren, welche den diagnostischen Gütekriterien Validität, Reliabilität und Objektivität Rechnung tragen. Somit wird eine Begutachtung unter Beachtung neuester empirischer Erkenntnisse gewährleistet.
Trotz häufigem Einsatz projektiver Verfahren in der praktischen psychologischen Arbeit erfüllen viele der eingesetzten Instrumente nicht oder nur nur unzureichend die Testgütekriterien psychologischer Diagnostik. Da somit die Standards wissenschaftlich-fundierter psychologischer Diagnostik missachtet werden, kommen entsprechende Verfahren im Rahmen der Begutachtung nicht zum Einsatz.
Durch mehrere Termine und eine multimethodische Herangehensweise kann ein längsschnittartiger Überblick über das Familiensystem und die beteiligten Personen gewonnen werden. Dies ermöglicht eine differenzierte Einschätzung der Sachlage und führt zu genaueren Prognosen.
Das Vorgehen innerhalb eines Gutachtens läuft nach einem streng standardisierten Leitfaden ab, an dem sich der Sachverständige und das multiprofessionelle Team orientieren. Somit wird eine objektivierbare und unbefangene Arbeitsweise sichergestellt.
Bereits seit 2010 ist der Sachverständige durchgängig im Bereich der familienpsychologischen Begutachtung tätig. In diesem Zeitraum hat er im Austausch mit zahlreichen Fachkräften verschiedener Tätigkeitsbereiche und einem langjährig erfahrenen Sachverständigen umfassende Kompetenzen erworben. Der Einsatz in der familienpsychologischen Begutachtung von über 100 Familiensystemen sorgt für eine Vertrautheit mit unterschiedlichsten Konstellationen.
Jedes Jahr erscheinen neue Studien und empirische Untersuchungen zu Themenbereichen der familienpsychologischen Begutachtung und verwandten Expertisegebieten wie der psychologischen Diagnostik. Durch das stetige Einbeziehen dieser neuen Erkenntnisse kann der Sachverständige für eine wissenschaftliche Aktualität seiner Arbeit garantieren. Ein Literaturverzeichnis am Ende des schriftlichen Gutachtens gibt dabei Aufschluss über die referenzierte Literatur. Des Weiteren werden kontinuierlich neue Fortbildungsmöglichkeiten in Anspruch genommen.
Außerdem orientiert sich der Aufbau und die Durchführung jeder Begutachtung an den von unterschiedlichen Berufsverbänden und unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) formulierten „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (Link).
Ablauf einer Begutachtung.
Orientierung für Auftraggeber und Begutachtete.
Der genaue Ablauf einer Begutachtung kann sich individuell nach vorliegender Fragestellung unterscheiden. Demnach entscheidet sich der Ablauf zwischen Gutachten, niemals aber innerhalb eines Gutachtens zwischen den Beteiligten (Grundsatz der Objektivität und Gleichberechtigung aller Beteiligten). Folgende Schritte können beispielsweise in einem Gutachten durch den Sachverständigen unternommen werden:
Einarbeitung in die Aktenlage
Durchführung von Hausbesuchen
Einsatz psychologischer Testinstrumente
Standardisierte Befragungen und anamnestische Erhebung.
Interaktionsbeobachtungen
Informatorische Gespräche mit Dritten
Befragung von Auskunftspersonen
Vorgezogene Stellungnahme
Mediatives Gespräch
Methodische Würdigung familienpsychologischer Gutachten.
Bewertung von Erstgutachten
Anspruch familienpsychologischer Gutachten
"Bei einem psychologischen Gutachten handelt es sich um eine wissenschaftliche Leistung, die dadurch erbracht wird, „dass auf der Grundlage von wissenschaftlich anerkannten Untersuchungs- und Beurteilungsmethoden und -kriterien im Hinblick auf die Beantwortung einer vom Auftraggeber vorgegebenen Fragestellung Daten bei [Begutachteten] erhoben, sachverständig ausgewertet und beurteilt werden, dass der der Sachverständige die Frage(n) des Auftraggebers aufgrund seines psychologischen Fachwissens, der Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes und seiner einschlägigen Berufserfahrung beantworten kann“ (Zuschlag, 2006).
Viele psychologische Gutachten erfüllen diese Anforderungen jedoch nicht oder nur unzureichend. Als ergänzende Dienstleistung bietet der Sachverständige daher eine Einschätzung und Bewertung von sogenannten Erstgutachten an. Es handelt sich dabei um eine inhaltliche und methodische Kritik an einem bereits existierenden familienpsychologischen Gutachten. Eine solche Überprüfung kann auch durch ein Gericht in Auftag gegeben werden, welches eine unabhängige fachliche Einschätzung zu einem vorliegenden Gutachten wünscht.
Für eine Anfrage und kostenlose Ersteinschätzung nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten keine Gefälligkeitseinschätzungen, sondern übernehmen lediglich Aufträge, in denen sich das vorliegende Gutachten als nicht den anerkannten fachlichen Standards folgend erweist.
Methodenkritische Stellungnahme
|„Insgesamt erweist sich […] zwischen einem Drittel bis über 50 % der [familienpsychologischen] Gutachten als mängelbehaftet.“ Salewski, C. & Stürmer, S. (2014)
Zu diesem Fazit kommt eine Studie der FernUni Hagen aus dem Jahr 2014. Um einer fehlerhaften Begutachtung gewahr zu werden und diese anzufechten, ist in vielen Fällen die Bewertung des Erstgutachtens durch einen versierten psychologischen Sachverständigen ratsam. Beispielsweise wird überprüft, ob die Vorgehensweise des Verfassers und die Ausarbeitung des Gutachtens methodisch angemessen und fundiert sowie wissenschaftlich belegt und nachvollziehbar ist. Es folgt eine schriftliche, wissenschaftlich abgesicherte und fachlich fundierte Stellungnahme des Sachverständigen, die anderen Institutionen (wie Gerichten oder Jugendämtern) vorgelegt oder zur Anfechtung eines Gutachtens in einem laufenden Verfahren genutzt werden kann. Die Dauer der Bearbeitung und die damit verbundenen Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Erstgutachtens ab, i.d.R. benötigt die Ausarbeitung der schriftlichen Bewertung ca. zwei bis drei Wochen. Es kann zudem vorab um eine kurze schriftliche Einschätzung gebeten werden, ob bei dem vorliegenden Gutachten eine fachlich kritische Bewertung aussichtsreich erscheint. Vor der endgültigen Beauftragung wird ein Kostenvoranschlag zur Verfügung gestellt.
Überdies ist es möglich, für einzelne Schlussfolgerungen oder Erhebungsinstrumente eines familienpsychologischen Gutachtens eine wissenschaftlich hergeleitete Einschätzung zu erhalten, die ebenfalls für die Anfechtung vor einer Rechtsmittelinstanz herangezogen werden kann. Dies spart den Aufwand und die Kosten für eine vollumfängliche Gutachtenkritik, die in Einzelfällen möglicherweise nicht nötig ist.
Kostenübernahme
Zu der Vergütung eines PKH-Anwalts zählen auch Auslagen, soweit sie zur sachgemäßen Durchführung seines Auftrags erforderlich sind, z.B. die Kosten für die Einholung eines für die sachgerechte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seiner Partei erforderlichen Privatgutachtens. Dem beigeordneten Rechtsanwalt ist für derartige Auslagen aus der Staatskasse ein angemessener Vorschuss gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 RVG zu gewähren. Weitere Informationen
PROJEKTE & ENGAGEMENT
Institutionen & Netzwerke
Neben der gutachterlichen Tätigkeit engagiert sich Sven Ritter aktiv in Lehre, der Weiterentwicklung des Fachgebiets und beruflicher Vernetzung.
Zentrum Unabhängiger Sachverständiger (ZUS)
Zentrum Unabhängiger Sachverständiger – interdisziplinäre Praxis & Co-Working in Hamburg.
Das ZUS versteht sich als Praxisverbund freischaffender Rechtspsycholog:innen, die vor allem familienpsychologische Gutachten erstellen – etwa zu Fragen der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung, Umgangsregelungen, Erziehungsfähigkeit oder Kindeswohlgefährdung.
Hafencity Institut (HIGFW)
Das Hafencity Institut für rechtspsychologische, rechtsmedizinische und klinische Gutachten sowie Fort- und Weiterbildungen ist ein Institut, das Gutachten erstellt – u. a. zu Familienrecht, Aussagepsychologie, Schuldfähigkeit und Kriminalprognose. Ergänzend bietet es Fort- und Weiterbildungen an.
Rechtspsychologie. Online
Das größte freie Netzwerk für Rechtspsycholog:innen.
Rechtspsychologie.Online ist eine Vernetzungsplattform für rechtspsychologische Fachkräfte im deutschsprachigen Raum. Sie bietet ein durchsuchbares Verzeichnis von Sachverständigen, Praxisgemeinschaften, Veranstaltungen und Stellenanzeigen – inklusive Kartensuche und Filteroptionen nach Kapazität, Qualifikation und Fachgebiet.
Medical School Hamburg
Einschlägige Lehre für familienrechtspsychologische
Fragestellungen im Masterstudiengang Rechtspsychologie M.Sc.
Carl, digitaler Assistent
Wir nutzen Software von PsyConTech für eine moderne und effiziente Arbeitsweise.
KONTAKT
Postanschrift & Kontaktdaten
Für Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder kontaktieren Sie den Sachverständigen telefonisch.
Standort Hamburg
Zentrum Unabhängiger Sachverständiger (ZUS)
Berner Heerweg 107, 22159 Hamburg
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Zentrum Unabhängiger Sachverständiger (ZUS)
Berner Heerweg 107, 22159 Hamburg
