Rechtspsychologie Ritter

FACHPSYCHOLOGE FÜR RECHTSPSYCHOLOGIE BDP/DGPS

Sven Ritter

Psychologe M.Sc.

Familienpsychologische Begutachtung und Diagnostik – wissenschaftlich fundiert, methodisch transparent und stets am Kindeswohl orientiert.

Wichtiger Hinweis für Auftraggeber: Für das 1. Halbjahr 2026 sind bereits sämtliche Fallkapazitäten für den Standort Nordhessen/Kassel ausgeschöpft. Neu eingehende Aufträge können erst ab Juli 2026 bearbeitet werde.

ZUR PERSON

Informationen zum Sachverständigen

Langjährige Expertise in der familienpsychologischen Begutachtung, verbunden mit akademischer Lehre und übergreifendem Engagement.

2024 - HIGFW

Organisatorische Leitung des HIGFW & fachliche Leitung des ansässigen Fachbereichs für Familienrechtspsychologie

2022 - Zentrum Unabhängiger Sachverständiger

Gründung & Organisatorische Leitung des ZUS Hamburg

2022 - Rechtspsychologie.Online

Gründung von Rechtspsychologie.Online

2020 - Medical School Hamburg

Beginn der Lehrtätigkeit für „Familienrechtspsychologische Fragestellungen“ im Studiengang Rechtspsychologie M.Sc. an der Medical School Hamburg

BERUFLICHER WERDEGANG

2023

Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs

2017

Systemisch-lösungsorientierter Sachverständiger

Fortbildung zum „systemisch-lösungsorientierten Sachverständigen im Kontext familiengerichtlicher Verfahren“

2016 - heute

DFGT

Mitglied des Deutschen Familiengerichtstag e.V. (DFGT)

2015 - heute

Familienrechtspsychologie

Aufnahme der eigenständigen Berufstätigkeit als familienrechtspsychologischer Sachverständiger.

2013 - 2015

Universität Kassel

Zweijähriges Masterstudium der Psychologie an der Universität Kassel. Abschlussarbeit im Fachgebiet „Psychologische Diagnostik“ zur Erlangung des akademischen Grades „Psychologe M.Sc.“

2010 - 2013

Georg-August-Universität Göttingen

Dreijähriges Bachelorstudium der Psychologie an der Georg-August-Universität Göttingen. Abschlussarbeit im Fachgebiet „Psychologische Diagnostik“ zur Erlangung des akademischen Grades „Psychologe B.Sc.“

2010 - 2015

Rechtspsychologische Hilfskraft

Seit 2010 Berufserfahrung in familienpsychologischen Gutachten als Hilfskraft in einer psychologischen Praxis.

LEISTUNGEN

Familienpsychologische

Begutachtung & Diagnostik

Im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung beantwortet der Sachverständige mittels fundierter und angemessener Methoden aus dem Fachgebiet der diagnostischen Psychologie und Familienpsychologie die vom Auftraggeber zugrunde gelegte Fragestellung in Bezug auf einen konkreten Sachverhalt. Alle Gutachten entstehen vor dem theoretischen Hintergrund von und unter Berücksichtigung psychologischen Fachwissens. Typische Fragestellungen (einzeln oder kumulativ) betreffen beispielsweise:

01

Erziehungsfähigkeit & elterliche Sorge

Beurteilung der erzieherischen Kompetenzen der Kindeseltern. Im familiengerichtlichen Kontext ist hinsichtlich der Erziehungsfähigkeit die Beurteilung der erzieherischen Kompetenzen, unter Bezugnahme empirisch gesicherter Bestimmungsgrößen und unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Entwicklungsmöglichkeiten und -perspektiven des Kindes, von Bedeutung. Eine diagnostische Einschätzung hilft, gerichtliche Entscheidungen für die Übertragung der elterlichen Sorge vorzubereiten.

02

Kindeswohl & Kindeswohlgefährdung

Diagnostische Einschätzung zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung der Kindeswohlschwellen. Kindeswohl meint die für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes günstige Relation zwischen seinen aktuellen Lebensbedingungen und seiner Bedürfnislage. Eine Kindeswohlgefährdung kann dabei durch aktives Handeln aber auch Unterlassen der Bezugspersonen hervorgerufen werden. Gegeben werden fachlich fundierte Beurteilungen zu Maßnahmen, die die Wahrung des Kindeswohls als milderes Mittel gegenüber einer Fremdunterbringung sicherstellen können.

03

Umgangs- & Kontaktgestaltung

Im Mittelpunkt der gutachterlichen Empfehlungen steht die Frage, wie Kontakte zwischen Kind und Elternteil bei Trennung, Scheidung oder dem Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung gestaltet werden sollten. Dies umfasst sowohl die Wiederaufnahme unterbrochener Umgangskontakte als auch deren konkrete Ausgestaltung – etwa hinsichtlich Häufigkeit, Dauer, Begleitung und Rahmenbedingungen – sowie gegebenenfalls deren Aussetzung, sofern dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Sämtliche Empfehlungen orientieren sich vorrangig am Maßstab einer kindgerechten Entwicklung und berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse, Belastungen und Ressourcen des betroffenen Kindes.

04

Maßnahmen der Erziehungs- und Jugendhilfe

Beurteilung ergänzender fachlicher Maßnahmen, die geeignet sind, die Elternteile in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken. Hierzu zählen beispielsweise Erziehungsberatung, therapeutische Angebote, sozialpädagogische Familienhilfe oder elternbezogene Kompetenztrainings. Die Auswahl und Empfehlung solcher Maßnahmen erfolgt stets unter dem Leitgedanken, eine kindgerechte Entwicklung bestmöglich zu fördern und vorhandene Belastungsfaktoren im familiären Umfeld gezielt zu reduzieren.

05

Zusätzliche Sachverhalte & Hinwirken auf Einvernehmen

Die gutachterliche Stellungnahme umfasst darüber hinaus die Beurteilung ergänzender fachlicher Maßnahmen, die geeignet sind, die Elternteile in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken. Hierzu zählen beispielsweise Erziehungsberatung, therapeutische Angebote, sozialpädagogische Familienhilfe oder elternbezogene Kompetenztrainings. Zudem wird im Rahmen der Begutachtung gemäß § 163 Abs. 2 FamFG auf die Herstellung eines einvernehmlichen Konzepts zwischen den Elternteilen hingewirkt, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Die sachverständige Mitwirkung an einer einvernehmlichen Lösung dient dabei dem Ziel, tragfähige und nachhaltige Regelungen im Interesse des Kindes zu entwickeln.

Die Dauer der Begutachtung kann je nach Einzelfall und Fragestellung sehr unterschiedlich ausfallen und richtet sich nach der Anzahl der involvierten Kinder, der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, der Notwendigkeit zusätzlicher Hausbesuche und zahlreichen weiteren Faktoren. In der Regel ist allerdings von einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Monaten (Eingang des Auftrages bis zur Fertigstellung des Gutachtens) auszugehen. Eine fristgerechte Ausführung des Auftrages setzt maßgeblich eine zuverlässige Kooperation der Beteiligten voraus. Üblicherweise beträgt die Bearbeitungsdauer ca. vier bis sechs Monate.

Für methodisch und inhaltlich einwandfreie Gutachten.

Laut einer Studie der FernUni Hagen von Salewski und Stürmer (2014) erweisen sich bis zur Hälfte aller familienpsychologischen Gutachten als mängelbehaftet. Kein Zufall: unsere Gutachten gehören nicht dazu! Lesen Sie im Folgenden mehr zu unseren Standards zur Qualitätssicherung. Für die Erstellung fachlich fundierter und objektivierbarer familienpsychologischer Gutachten werden eine Reihe strenger interner Kriterien zur Qualitätssicherung verfolgt. Dazu gehören unter anderem folgende Grundsätze:

Insgesamt erweist sich zwischen einem Drittel bis über 50 % der familienpsychologischen Gutachten als mängelbehaftet.

- Salewski, C. & Stürmer, S. (2014), FernUniversität Hagen
Einsatz empirisch fundierter Testverfahren

Im Rahmen der Begutachtung erfolgt der Einsatz einer Reihe geeigneter psychologischer Testverfahren, welche den diagnostischen Gütekriterien Validität, Reliabilität und Objektivität Rechnung tragen. Somit wird eine Begutachtung unter Beachtung neuester empirischer Erkenntnisse gewährleistet.

Verzicht auf projektive Verfahren

Trotz häufigem Einsatz projektiver Verfahren in der praktischen psychologischen Arbeit erfüllen viele der eingesetzten Instrumente nicht oder nur nur unzureichend die Testgütekriterien psychologischer Diagnostik. Da somit die Standards wissenschaftlich-fundierter psychologischer Diagnostik missachtet werden, kommen entsprechende Verfahren im Rahmen der Begutachtung nicht zum Einsatz.

Dauer und Umfang des Gutachtens

Durch mehrere Termine und eine multimethodische Herangehensweise kann ein längsschnittartiger Überblick über das Familiensystem und die beteiligten Personen gewonnen werden. Dies ermöglicht eine differenzierte Einschätzung der Sachlage und führt zu genaueren Prognosen.

Standardisiertes Vorgehen

Das Vorgehen innerhalb eines Gutachtens läuft nach einem streng standardisierten Leitfaden ab, an dem sich der Sachverständige und das multiprofessionelle Team orientieren. Somit wird eine objektivierbare und unbefangene Arbeitsweise sichergestellt.

Mehrjährige Erfahrung

Bereits seit 2010 ist der Sachverständige durchgängig im Bereich der familienpsychologischen Begutachtung tätig. In diesem Zeitraum hat er im Austausch mit zahlreichen Fachkräften verschiedener Tätigkeitsbereiche und einem langjährig erfahrenen Sachverständigen umfassende Kompetenzen erworben. Der Einsatz in der familienpsychologischen Begutachtung von über 100 Familiensystemen sorgt für eine Vertrautheit mit unterschiedlichsten Konstellationen.

Wissenschaftliche Aktualität & fachliche Fortbildung

Jedes Jahr erscheinen neue Studien und empirische Untersuchungen zu Themenbereichen der familienpsychologischen Begutachtung und verwandten Expertisegebieten wie der psychologischen Diagnostik. Durch das stetige Einbeziehen dieser neuen Erkenntnisse kann der Sachverständige für eine wissenschaftliche Aktualität seiner Arbeit garantieren. Ein Literaturverzeichnis am Ende des schriftlichen Gutachtens gibt dabei Aufschluss über die referenzierte Literatur. Des Weiteren werden kontinuierlich neue Fortbildungsmöglichkeiten in Anspruch genommen.
Außerdem orientiert sich der Aufbau und die Durchführung jeder Begutachtung an den von unterschiedlichen Berufsverbänden und unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) formulierten „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (Link).

Ablauf einer Begutachtung.

Orientierung für Auftraggeber und Begutachtete.

Der genaue Ablauf einer Begutachtung kann sich individuell nach vorliegender Fragestellung unterscheiden. Demnach entscheidet sich der Ablauf zwischen Gutachten, niemals aber innerhalb eines Gutachtens zwischen den Beteiligten (Grundsatz der Objektivität und Gleichberechtigung aller Beteiligten). Folgende Schritte können beispielsweise in einem Gutachten durch den Sachverständigen unternommen werden:

Einarbeitung in die Aktenlage

Der Sachverständige verschafft sich auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Gerichtsakte einen Überblick über den Sachverhalt.

Durchführung von Hausbesuchen

Im Rahmen einer Begutachtung werden bei den beteiligten Elternteilen mehrere Hausbesuche durchgeführt, die vorher angekündigt werden. Es werden Befragungen durchgeführt, Interaktionen der Eltern mit dem Kind beobachtet und die Wohnverhältnisse in Augenschein genommen.

Einsatz psychologischer Testinstrumente

Zu einer wissenschaftlich fundierten und zeitgemäßen psychologischen Diagnostik gehört der Einsatz diverser Fragebögen und quantitativer psychologischer Testinstrumente, die den Beteiligten (Elternteile und Kinder) im Rahmen der Begutachtungstermine erklärt und entsprechend durchgeführt werden.

Standardisierte Befragungen und anamnestische Erhebung.

Es wird eine (teil-)standardisierte qualitative Befragung aller Beteiligten (Elternteile und Kinder) durchgeführt. Zusätzlich wird eine Befragung zur Lebensgeschichte und der psychologisch-gesundheitlichen Vorgeschichte der beteiligten Elternteile durchgeführt.

Interaktionsbeobachtungen

Es wird eine oder mehrere Interaktionen der beteiligten Elternteile mit den Kindern beobachtet. Dabei werden nach einem standardisierten Leitfaden diverse psychologische Aspekte erfasst und beurteilt.

Informatorische Gespräche mit Dritten

Nach vorheriger Schweigepflichtsentbindung erfolgt eine Informationssammlung bei bisher involvierten Fachkräften, die die Beteiligten über einen längeren Zeitraum oder aus anderen Kontexten kennen. Kann persönlich oder in Form eines schriftlichen Berichts erfolgen.

Befragung von Auskunftspersonen

Die beteiligten Elternteile haben die Möglichkeit, Auskunftspersonen zu benennen, welche die Elternteile und Kinder aus anderen Kontexten kennen und die relevante Informationen zur Sache beitragen können. Es erfolgt eine Befragung dieser Personen anhand eines themenorientierten Leitfadens.

Vorgezogene Stellungnahme

In dringenden Fällen mit besonderer Notwendigkeit (z. B. bei Verdacht einer akuten Kindeswohlgefährdung, geplante Fremdunterbringung, Gewalt, Substanzmissbrauch, Verdacht auf schwere seelische Störung oder Missbrauch) kann eine vorgezogene Stellungnahme des Sachverständigen erfolgen/vom Gericht angefordert werden, in der frühe Erkenntnisse der ersten Termine aufbereitet und komprimiert dargestellt werden.

Mediatives Gespräch

Sofern eine einvernehmliche Grundlage bei den beteiligten Elternteilen zu erkennen und der Sachverständige nach §163 Abs. 2 FamFG beauftragt ist, werden beide Elternteile gemeinsam zu einem mediativen Untersuchungsgespräch geladen. Dabei werden einheitliche Ziele in Bezug auf die Kinder herausgearbeitet und es wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Konflikts zu finden. Bei Erfolg wird der Sachverständige dem Gericht einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, der das Verfahren verkürzen kann.

Methodische Würdigung familienpsychologischer Gutachten.

Bewertung von Erstgutachten

Anspruch familienpsychologischer Gutachten

"Bei einem psychologischen Gutachten handelt es sich um eine wissenschaftliche Leistung, die dadurch erbracht wird, „dass auf der Grundlage von wissenschaftlich anerkannten Untersuchungs- und Beurteilungsmethoden und -kriterien im Hinblick auf die Beantwortung einer vom Auftraggeber vorgegebenen Fragestellung Daten bei [Begutachteten] erhoben, sachverständig ausgewertet und beurteilt werden, dass der der Sachverständige die Frage(n) des Auftraggebers aufgrund seines psychologischen Fachwissens, der Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes und seiner einschlägigen Berufserfahrung beantworten kann“ (Zuschlag, 2006).

Viele psychologische Gutachten erfüllen diese Anforderungen jedoch nicht oder nur unzureichend. Als ergänzende Dienstleistung bietet der Sachverständige daher eine Einschätzung und Bewertung von sogenannten Erstgutachten an. Es handelt sich dabei um eine inhaltliche und methodische Kritik an einem bereits existierenden familienpsychologischen Gutachten. Eine solche Überprüfung kann auch durch ein Gericht in Auftag gegeben werden, welches eine unabhängige fachliche Einschätzung zu einem vorliegenden Gutachten wünscht.

Für eine Anfrage und kostenlose Ersteinschätzung nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten keine Gefälligkeitseinschätzungen, sondern übernehmen lediglich Aufträge, in denen sich das vorliegende Gutachten als nicht den anerkannten fachlichen Standards folgend erweist.

Methodenkritische Stellungnahme

|„Insgesamt erweist sich […] zwischen einem Drittel bis über 50 % der [familienpsychologischen] Gutachten als mängelbehaftet.“ Salewski, C. & Stürmer, S. (2014)

Zu diesem Fazit kommt eine Studie der FernUni Hagen aus dem Jahr 2014. Um einer fehlerhaften Begutachtung gewahr zu werden und diese anzufechten, ist in vielen Fällen die Bewertung des Erstgutachtens durch einen versierten psychologischen Sachverständigen ratsam. Beispielsweise wird überprüft, ob die Vorgehensweise des Verfassers und die Ausarbeitung des Gutachtens methodisch angemessen und fundiert sowie wissenschaftlich belegt und nachvollziehbar ist. Es folgt eine schriftliche, wissenschaftlich abgesicherte und fachlich fundierte Stellungnahme des Sachverständigen, die anderen Institutionen (wie Gerichten oder Jugendämtern) vorgelegt oder zur Anfechtung eines Gutachtens in einem laufenden Verfahren genutzt werden kann. Die Dauer der Bearbeitung und die damit verbundenen Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Erstgutachtens ab, i.d.R. benötigt die Ausarbeitung der schriftlichen Bewertung ca. zwei bis drei Wochen. Es kann zudem vorab um eine kurze schriftliche Einschätzung gebeten werden, ob bei dem vorliegenden Gutachten eine fachlich kritische Bewertung aussichtsreich erscheint. Vor der endgültigen Beauftragung wird ein Kostenvoranschlag zur Verfügung gestellt.

Überdies ist es möglich, für einzelne Schlussfolgerungen oder Erhebungsinstrumente eines familienpsychologischen Gutachtens eine wissenschaftlich hergeleitete Einschätzung zu erhalten, die ebenfalls für die Anfechtung vor einer Rechtsmittelinstanz herangezogen werden kann. Dies spart den Aufwand und die Kosten für eine vollumfängliche Gutachtenkritik, die in Einzelfällen möglicherweise nicht nötig ist.

Kostenübernahme

Zu der Vergütung eines PKH-Anwalts zählen auch Auslagen, soweit sie zur sachgemäßen Durchführung seines Auftrags erforderlich sind, z.B. die Kosten für die Einholung eines für die sachgerechte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seiner Partei erforderlichen Privatgutachtens. Dem beigeordneten Rechtsanwalt ist für derartige Auslagen aus der Staatskasse ein angemessener Vorschuss gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 RVG zu gewähren. Weitere Informationen

PROJEKTE & ENGAGEMENT

Institutionen & Netzwerke

Neben der gutachterlichen Tätigkeit engagiert sich Sven Ritter aktiv in Lehre, der Weiterentwicklung des Fachgebiets und beruflicher Vernetzung.

Zentrum Unabhängiger Sachverständiger (ZUS)

Zentrum Unabhängiger Sachverständiger – interdisziplinäre Praxis & Co-Working in Hamburg.

Das ZUS versteht sich als Praxisverbund freischaffender Rechtspsycholog:innen, die vor allem familienpsychologische Gutachten erstellen – etwa zu Fragen der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung, Umgangsregelungen, Erziehungsfähigkeit oder Kindeswohlgefährdung.

Hafencity Institut (HIGFW)

Das Hafencity Institut für rechtspsychologische, rechtsmedizinische und klinische Gutachten sowie Fort- und Weiterbildungen ist ein Institut, das Gutachten erstellt – u. a. zu Familienrecht, Aussagepsychologie, Schuldfähigkeit und Kriminalprognose. Ergänzend bietet es Fort- und Weiterbildungen an.

Rechtspsychologie. Online

Das größte freie Netzwerk für Rechtspsycholog:innen.

Rechtspsychologie.Online ist eine Vernetzungsplattform für rechtspsychologische Fachkräfte im deutschsprachigen Raum. Sie bietet ein durchsuchbares Verzeichnis von Sachverständigen,  Praxisgemeinschaften, Veranstaltungen und Stellenanzeigen – inklusive Kartensuche und Filteroptionen nach Kapazität, Qualifikation und Fachgebiet.

Medical School Hamburg

Einschlägige Lehre für  familienrechtspsychologische
Fragestellungen im Masterstudiengang Rechtspsychologie M.Sc.

Carl, digitaler Assistent

Wir nutzen Software von PsyConTech für eine moderne und effiziente Arbeitsweise.

LinkedIn

Vernetzen wir uns und erdenken neue Wege für die Rechtspsychologie!

KONTAKT

Postanschrift & Kontaktdaten

Für Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder kontaktieren Sie den Sachverständigen telefonisch.

Standort Hamburg

Zentrum Unabhängiger Sachverständiger (ZUS)

Berner Heerweg 107, 22159 Hamburg

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Zentrum Unabhängiger Sachverständiger (ZUS)

Berner Heerweg 107, 22159 Hamburg

Standort Kassel
Rechtspsychologie Ritter Goethestr. 26, 34119 Kassel
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