Im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung beantwortet der Sachverständige mittels fundierter und angemessener Methoden aus dem Fachgebiet der diagnostischen Psychologie und Familienpsychologie die vom Auftraggeber zugrunde gelegte Fragestellung in Bezug auf einen konkreten Sachverhalt. Alle Gutachten entstehen vor dem theoretischen Hintergrund von und unter Berücksichtigung psychologischen Fachwissens. Typische Fragestellungen (einzeln oder kumulativ) betreffen beispielsweise:
Beurteilung der erzieherischen Kompetenzen der Kindeseltern. Im familiengerichtlichen Kontext ist hinsichtlich der Erziehungsfähigkeit die Beurteilung der erzieherischen Kompetenzen, unter Bezugnahme empirisch gesicherter Bestimmungsgrößen und unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Entwicklungsmöglichkeiten und -perspektiven des Kindes, von Bedeutung.
Diagnostische Einschätzung zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung. Kindeswohl meint die für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes günstige Relation zwischen seinen aktuellen Lebensbedingungen und seiner Bedürfnislage. Es erfolgt eine diagnostische Einschätzung zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung sowie Vorschläge und Beurteilungen von Maßnahmen, die die Wahrung des Kindeswohls sicherstellen können.
Empfehlungen für die Regelung der elterlichen Erziehungsverantwortung, des Lebensmittelpunktes oder der Kontaktgestaltung zwischen Kind und Elternteil bei Trennung und Scheidung oder beim Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung. Die Vorschläge für eine konkrete Ausgestaltung der genannten Aspekte erfolgt unter primärer Berücksichtigung einer kindgerechten Entwicklung.
Beurteilung und Vorschläge zusätzlicher fachlicher Maßnahmen, welche Elternteile bei der Kindererziehung im Sinne der kindgerechten Entwicklung unterstützen können.
Weitere, vom Gericht vorgegebene Fragestellungen, die in den Kompetenzbereich des psychologischen Sachverständigen fallen. Hierzu zählen exemplarisch die Herausnahme oder Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie, die Feststellung der Ressourcen eines Familiensystems oder die diagnostische Feststellung der Entwicklung eines Kindes.
Die Dauer der Begutachtung kann je nach Einzelfall und Fragestellung sehr unterschiedlich ausfallen und richtet sich nach der Anzahl der involvierten Kinder, der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, der Notwendigkeit zusätzlicher Hausbesuche und zahlreichen weiteren Faktoren. In der Regel ist allerdings von einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Monaten (Eingang des Auftrages bis zur Fertigstellung des Gutachtens) auszugehen. Eine fristgerechte Ausführung des Auftrages setzt maßgeblich eine zuverlässige Kooperation der Beteiligten voraus.
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